Nachhaltigkeits-
berichte glaubwürdig und rechtssicher​

Gute Nachhaltigkeitsberichte
decken bereits wesentliche Teile einer soliden Unternehmensstrategie ab!​

Nachhaltigkeitsberichte sind für viele Unternehmen verpflichtend (CSRD), aber auch für alle anderen Unternehmen (KMU) auf freiwilliger Basis sinnvoll (ESRS-VSME).

Was ist die CSRD und welche Ziele verfolgt sie?

​Bei der CSRD – auch Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – handelt es sich um eine EU-weite Informationspflicht über Nachhaltigkeitsaspekte.​

Mithilfe der CSRD sollen nicht-finanziellen Offenlegungen effizienter gestaltet und deren Vergleichbarkeit verbessert werden. Gleichzeitig wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Ebene mit der finanziellen Berichterstattung gehoben.

Die Berichtspflicht wird stufenweise auf ​die Unternehmensklassen ausgeweitet. ​Künftig sind damit nicht nur große ​Unternehmen, sondern schrittweise ​auch kleine und mittelständische ​Unternehmen berichtspflichtig. 

Von der CSRD betroffene Unternehmen müssen Informationen zu den Aspekten Umwelt, Soziales und Menschenrechte sowie Governance offenlegen. Außerdem ist offenzulegen, wie und in welchem Umfang die Umsatz-, Investitions- und Betriebsausgaben des Unternehmens als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie-Verordnung einzustufen sind.​

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung folgt dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality). Dabei sind Informationen darzustellen, die entweder für den Geschäftserfolg oder aus ökologischen bzw. sozialen Gesichtspunkten wesentlich sind.​

Was bedeutet Doppelte Wesentlichkeit?​

Mit der Doppelten Wesentlichkeit muss bei der Berichterstattung sowohl die Innen- als auch Außenperspektive berücksichtigt werden.

Gibt es eine branchentypische Wesentlichkeit?​

​Für Unternehmen derselben Branche gibt es meist typische wesentliche Themen. Wir nutzen Erkenntnisse aus verschiedenen Branchen, wie z.B. Maschinenbau und Metallverarbeitung und kennen „Wesentliche Themen“, „Grenzfälle“ und „Nicht wesentliche Themen“. So können wir euer Unternehmen effizient an eure berichtspflichtigen Datenpunkte heranführen.​

Welche Standards gelten für die Berichterstattung?

​Die Berichterstattung unterliegt ​den European Sustainability ​ Reporting Standards (ESRS). ​ ESRS ergänzt die CSRD und ​ regelt die Struktur und das ​ Spektrum der zu berichtenden ​wesentlichen Themen.​

​Darüber hinaus sind ​ gerade ESRS-Standards​ für KMUs in Ausarbeitung:

  • Standards für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen KMUs (ESRS-LSME), 
  • Freiwillige Standards für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (ESRS-VSME), die nicht der CSRD unterliegen. 

 

In welchen Formaten muss berichtet werden?

Aus der CSRD ergeben sich folgende Formatvorgaben:

Eingegliedert -> Die geforderten Angaben müssen im Lagebericht des Geschäftsberichts enthalten sein. Dieser muss spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende veröffentlicht werden. 

Digitalisiert -> Die Veröffentlichung soll in digitaler Form erfolgen, um die maschinellen Auswertungen von Nachhaltigkeitsinformationen zu ermöglichen. 

Das „Single Electronic Reporting Format“ sieht zudem ein Tagging der Nachhaltigkeitsinformationen vor, um diese künftig zentral aufzubereiten („European Single Access Point“).


Werden die Nachhaltigkeitsberichte überprüft?

Ja. Die CSRD-Konformität der Nachhaltigkeitsberichterstattung muss von einer akkreditierten unabhängigen Prüf- oder Zertifizierungsstelle geprüft werden. 

Bisher freiwillig durchgeführte Prüfungen werden durch eine verpflichtende Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance, vgl. ISAE 3000) ersetzt. Es wird noch evaluiert, ob zu einem späteren Zeitpunkt auch eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) zur Anwendung kommt wird.


Was wird bei den Nachhaltigkeitsberichten überprüft?

Die akkreditierten Prüf- oder Zertifizierungsstellen kontrollieren drei Aspekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung:

  • Übereinstimmung der Angaben mit den Berichterstattungsstandards
  • Prozess zur Ermittlung der berichteten Informationen (Methodik dokumentieren!)
  • Kennzeichnung nach den Anforderungen des elektronischen Reporting-Formats inklusive der Indikatoren gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung


Was passiert Unternehmen bei Nichteinhaltung der Berichtspflicht?

Bei Nichteinhaltung der CSRD werden Bußgelder erhoben. Es haftet das Management, welches für den Lagebericht zeichnet. Die Höhe der Sanktionen ist aktuell noch nicht festgelegt.

Neben den strafrechtlichen Sanktionen müssen Unternehmen bei Fehlern mit Schadensersatzansprüchen beispielsweise wegen unlauterem Wettbewerb rechnen. Zusätzlich zu den materiellen Schäden entstehen Reputationsverluste mit möglichen Konsequenzen bei der Refinanzierung oder Auftragsvergaben.

Unternehmen und Organe können einer Haftung mit einer sorgfältig aufgebauten ESG-Governance vorbeugen.


Wie ist die richtige CSRD-Vorgehensweise?

Die Vorgehensweise unterscheidet sich je nach Branche, Unternehmensgröße, Anzahl der Standorte oder auch dem individuellen ESG-Reifegrad. Grundsätzlich gemeinsam einer Roadmap sind die nachstehenden Punkte: 

  • Installation einer ESG-Governance-Struktur im Unternehmen mit der Benennung der Verantwortlichkeiten und Berichts.
  • Durchführung einer prüfungssicheren Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (ggf. mit Softwareunterstützung), inkl. Risikobewertung und Stakeholderbefragung.
  • Definition einer ESG-Strategie mit Zielen und einem CO2-Reduktionsplan.
  • Auswahl einer passenden Berichtssoftware und eines Tools für die CO2-Bilanzierung  (Anm.: Die Berichterstattung zu ESRS E1 Klimawandel wird bei fast allen Unternehmen gemäß der Wesentlichkeitsanalyse zu berichten sein.)
  • Prüfen, ob Zuschüsse durch Förderprogramme möglich sind.

Wenn Du wissen möchtest welches Vorgehen für euer  Unternehmen sinnvoll ist, nehmen wir uns gerne die Zeit für einen gemeinsames Onlinemeeting und gehen alle  Elemente für eure „CSRD-readiness“ durch.

VSME ist der neue Standard für die ESG-Berichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Der Berichterstattung ist freiwillig und wird zu einem neuen Differenzierungsmerkmal für die Neukundengewinnung und bestehender Geschäftsbeziehungen.

Bei dem VSME (Voluntary European Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) handelt es sich um einen neuen Standard für die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU). Der VSME ist eine vereinfachte Version des für große Unternehmen geltenden ESRS-Standards. Das neue Rahmenwerk gilt EU-weit und ist für KMU freiwillig. ​

Dieser freiwillige Nachhaltigkeitsberichtsstandard soll kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen, die wichtigsten nachhaltigkeitsbezogenen Informationen zu ermitteln und auf Anfragen von Stakeholdern zu Nachhaltigkeitsinformationen effizient zu reagieren. Darüber hinaus soll der VSME-Standard dazu beitragen, die Berichte zu harmonisieren und Informationen auf den ersten Blick zugänglich zu machen. ​

Zu den Stakeholdern die zu den Adressaten zählen sind insbesondere Auftraggeber, die ihre Lieferkette sondieren und optimieren wollen (Trickle-down-Effekt) sowie Banken, die von Unternehmen die immer häufiger Nachhaltigkeitsinformationen für Kreditvergaben oder zur Refinanzierung fordern.​

Aufbauend auf dem VSME-Standard gibt es den LSME-Standard (ESRS for listed SMEs), der auf EU-börsennotierte KMU ausgelegt ist, die gemäß der EU-weiten Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) berichtspflichtig werden und ihre ökologischen, sozialen und Governance-Aspekte offenlegen müssen. Die Berichtspflicht zu ihren Nachhaltigkeitsaktivitäten für diese Unternehmensgruppe greift spätestens ab dem Geschäftsjahr 2028, jedoch nicht in dem Umfang der ESRS. Die ESRS findet weiterhin nur für große Unternehmen Anwendung, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 500 Mitarbeitende, über 40 Mio. Euro Umsatz, Bilanzsumme über 20 Mio. Euro.​

Die beiden Standards VSME und LSME wurden von der EFRAG im Auftrag der EU-Kommission entwickelt und befinden sich derzeit in der Konsultation. Mit einer Inkraftsetzung der beiden Standards ist im Spätsommer 2024 zu rechnen.​

Wenn Du wissen möchtest welches Vorgehen für euer Unternehmen sinnvoll ist, nehmen wir uns gerne die Zeit für einen gemeinsames Onlinemeeting und gehen alle Elemente für eure „VSME-readiness“ durch.​

VSME ist der neue Standard für die ESG-Berichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Der Berichterstattung ist freiwillig und wird zu einem neuen Differenzierungsmerkmal für die Neukundengewinnung und bestehender Geschäftsbeziehungen.

Bei dem VSME (Voluntary European Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) handelt es sich um einen neuen Standard für die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU). Der VSME ist eine vereinfachte Version des für große Unternehmen geltenden ESRS-Standards. Das neue Rahmenwerk gilt EU-weit und ist für KMU freiwillig.

Dieser freiwillige Nachhaltigkeitsberichtsstandard soll kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen, die wichtigsten nachhaltigkeitsbezogenen Informationen zu ermitteln und auf Anfragen von Stakeholdern zu Nachhaltigkeitsinformationen effizient zu reagieren. Darüber hinaus soll der VSME-Standard dazu beitragen, die Berichte zu harmonisieren und Informationen auf den ersten Blick zugänglich zu machen.

Zu den Stakeholdern die zu den Adressaten zählen sind insbesondere Auftraggeber, die ihre Lieferkette sondieren und optimieren wollen (Trickle-down-Effekt) sowie Banken, die von Unternehmen die immer häufiger Nachhaltigkeitsinformationen für Kreditvergaben oder zur Refinanzierung fordern.

Aufbauend auf dem VSME-Standard gibt es den LSME-Standard (ESRS for listed SMEs), der auf EU-börsennotierte KMU ausgelegt ist, die gemäß der EU-weiten Nachhaltigkeitsberichterstattungs- richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) berichtspflichtig werden und ihre ökologischen, sozialen und Governance-Aspekte offenlegen müssen. Die Berichtspflicht zu ihren Nachhaltigkeitsaktivitäten für diese Unternehmensgruppe greift spätestens ab dem Geschäftsjahr 2028, jedoch nicht in dem Umfang der ESRS. Die ESRS findet weiterhin nur für große Unternehmen Anwendung, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 500 Mitarbeitende, über 40 Mio. Euro Umsatz, Bilanzsumme über 20 Mio. Euro.

Die beiden Standards VSME und LSME wurden von der EFRAG im Auftrag der EU-Kommission entwickelt und befinden sich derzeit in der Konsultation. Mit einer Inkraftsetzung der beiden Standards ist im Spätsommer 2024 zu rechnen.

Wenn Du wissen möchtest welches Vorgehen für euer Unternehmen sinnvoll ist, nehmen wir uns gerne die Zeit für einen gemeinsames Onlinemeeting und gehen alle Elemente für eure „VSME-readiness“ durch.​