Welchen Einfluss hat das Bundesklimaschutzgesetzes auf Bauunternehmen und was bedeutet das für den Mittelstand?

Das Bundesklimaschutzgesetz §13 in Kombination mit dem Emissionshandelsgesetz §10 hat künftig einen direkten Einfluss auf die Auftragsvergabe von Bauprojekten in Deutschland

Das Bundesklimaschutzgesetz §13 hat künftig einen direkten Einfluss auf die Auftragsvergabe von Bauprojekten in Deutschland. 

Die öffentliche Hand und mit über 50 Prozent zugleich größter Auftraggeber der #Bauwirtschaft in Deutschland, ist gemäß #Bundesklimaschutzgesetz dazu verpflichtet, bei der Vergabe von Bauprojekten Klimaschutzkriterien zu berücksichtigen. So müssen beispielsweise bei der Errichtung von öffentlichen Gebäuden die Energieeffizienz und die Verwendung von klimafreundlichen Materialien berücksichtigt werden. Damit aber nicht genug. 

 Auch bereits die Bauausführung fällt unter diese gesetzliche Pflicht und Bauunternehmen müssen sich mit Ihrem CO2-Fußabdruck auseinandersetzen. Eine Variante die Klimaschutzkriterien bei der #Auftragsvergabe von Bauprojekten zu berücksichtigen ist, dass zu dem Angebotspreis auch die Klimafolgekosten – also der CO2-Fußabdruck der Bauausführung – hinzugerechnet werden.  

Die Klimafolgekosten richten sich entweder nach dem von der Bundesregierung festgelegten CO2-Preis (§10 Abs. 2 BEHG), dem CO2-Emissionshandelspreis oder können auch von den Ländern individuell festgelegt werden. Damit reicht die mögliche Spanne von derzeit 30 €/t bis weit über 100 €/t. Das Bundesumweltamt bewertet die #Klimafolgekosten derzeit auf 180 €/t, Tendenz steigend. Je nach Auslegung, liegt der Anteil der Klimafolgekosten in Ausschreibungen bei mehreren Prozentpunkten und hat damit erheblichen Einfluss auf die Vergabe. Die anzuwendenden Verwaltungsvorschriften werden derzeit diskutiert und ausgelegt. 

Damit stehen #Bauunternehmen vor zwei Herausforderungen. Zum einen müssen sie in der Lage sein, überhaupt den CO2-Fußabdruck ihrer Baustellen zu kalkulieren. Es gibt bereits geeignete Softwarelösungen, die größere Herausforderung ist jedoch, zunächst die Grundlagen zu schaffen die richtigen Daten für die Bilanzierung bereitstellen zu können.  

 Die zweite Herausforderung ist, alle Prozesse schlank und damit emissionsarm zu planen und moderne Technik und Maschinen, gegebenenfalls aber auch Erneuerbare Energien vor Ort einzusetzen. 

 Während sich die meisten großen Bauunternehmen bereits seit längerem mit dem #CO2-Fußabdruck auseinandersetzen, stehen dem #Mittelstand und kleineren Betrieben meist keine Ressourcen dafür zur Verfügung. Gleiches gilt bei der Investition in neue Technologien. Damit wächst der Druck sich schnellstens dem Wandel zu widmen, da auch die typischen Subunternehmer bei der Lieferantenauswahl künftig nach zusätzlichen Kriterien ausgewählt werden. 

Um Unternehmen der Bauindustrie auf ihrem Weg zur Dekarbonisierung zu unterstützen, gibt es derzeit #Fördermöglichkeiten und direkte Zuschüsse sowohl für die begleitende Beratung, als auch für Investitionen in Technologie und Software.  

 Bei Fragen wenden Sie sich gerne an www.CO2FOOT.de 

Insgesamt hat das Bundesklimaschutzgesetz §13 in Kombination mit dem Emissionshandelsgesetz §10 somit einen erheblichen Einfluss auf die Auftragsvergabe von Bauprojekten in Deutschland. Die Berücksichtigung von Klimaschutzkriterien bei der Auftragsvergabe fördert die Entwicklung und den Einsatz von klimafreundlichen Bauprodukten und führt somit zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen in der Bauindustrie. 

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Das Bundesklimaschutzgesetz verpflichtet die Bundesregierung, bestimmte Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Sektoren ihren Beitrag leisten, einschließlich der Bauwirtschaft. 

Das Emissionshandelsgesetz hingegen regelt den Handel mit Verschmutzungsrechten, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Unternehmen, die ihre Emissionen unterhalb der zugewiesenen Grenzwerte halten, können ihre überschüssigen Emissionsrechte an andere Unternehmen verkaufen. 

In der Bauwirtschaft führen diese beiden Gesetze dazu, dass Unternehmen gezwungen sind, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dazu gehören insbesondere die Emissionen, die bei der Herstellung von Baustoffen und beim Betrieb von Gebäuden anfallen. Unternehmen können ihre Emissionen reduzieren, indem sie zum Beispiel energieeffiziente Gebäude bauen, erneuerbare Energien nutzen oder klimafreundliche Materialien einsetzen. 

Die Bauwirtschaft muss sich auch auf eine zunehmende Regulierung einstellen, da die Vorgaben zur Reduzierung der Emissionen voraussichtlich verschärft werden. Gleichzeitig bieten sich der Branche aber auch neue Geschäftsmöglichkeiten, indem sie in energieeffiziente Technologien und klimafreundliche Baustoffe investiert. 

Insgesamt hat das Bundesklimaschutzgesetz §13 in Kombination mit dem Emissionshandelsgesetz §10 somit einen erheblichen Einfluss auf die Bauwirtschaft in Deutschland, der sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich bringt. 

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nur übergeordnet die Regelung über das Bundesklimaschutzgesetz (§13) welches für Vergaben des Bundes die Hinzurechnung eines CO2 Preises nach Emissionshandelsgesetz (§10 Abs 2) verlang. In einzelnen Bundesländern werden stattdessen auch eigene Preise für Klimafolgekosten definiert. In weiten Teilen fehlt es derzeit aber noch an den jeweiligen Verwaltungsvorschriften die gerade erst entstehen und dann auch regeln, welche Scopes in die Bewertung mit einfließen. Da die Bahn dem Bund gehört, müssten entsprechende CO2 Abfragen in Ausschreibungen enthalten sein (was aktuell nicht der Fall ist). Ein weiterer Treiber warum die CO2-Bilanzierung für Baufirmen immer wichtiger wird geht von dem Interesse der Banken aus, die ihre Finanzierungen möglichst in eine positive Green Asset Ratio lenken und vereinzelt beginnen dazu den PCF von Baustellen abzufragen.  

Warum NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG auch mit guten Daten zur EPR-COMPLIANCE zu tun hat 
 
Die Anforderungen an #Nachhaltigkeitsberichterstattung nehmen immer mehr zu. Behörden, aber auch Investoren, Geschäftspartner und nicht zuletzt Verbraucher fordern messbare & qualitativ hochwertige Informationen über den „grünen Pfad“ der Unternehmen. Ob das Inkrafttreten des #Lieferkettensorgfaltsgesetzes in Deutschland, die europäischen Gesetzesinitiativen wie #CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), #CS3D (Corporate Sustainability Due Diligence Directive), Verordnung zur #Taxonomie oder #NFRD (Non-Financial Reporting Directive): die Anforderungen werden nicht nur umfangreicher, sondern auch konkreter & datenbasierter. 
 
Ob und wie erfolgreich sich ein Unternehmen auf einem nachhaltigen Weg befindet, wird in Zukunft kein schön geschriebener Bericht über Absichten oder guten Willen entscheiden, sondern #konkretesHandeln und #messbareEffekte von Maßnahmen. Taxonomie ist i.d.R. schwarz oder weiß, ja oder nein, nachhaltig oder nicht nachhaltig. Diese Bewertung wird häufig auch auf das einzelne Produkt zurückzuführen sein. 
 
Zur Bewertung & Messbarkeit von Nachhaltigkeit können daher auch Ihre ganz konkreten #EPRAktivitäten auf Produktebene beitragen. Voraussetzung ist, dass Sie gute Compliance-Daten auf Artikelebene führen. Welche Daten dies heute sind und zukünftig sein werden, ergibt sich aus vielen bereits bekannten Regelungen und Initiativen, insb.: 
👉 Kriterien der #BonusMalusSysteme für #Recyclingkosten (z.B. bei Nutzung bestimmter Kunststoffe für Verpackungen) 
👉 Kriterien zur Erlangung bestimmter #Umweltlabel (z.B. Nachweis der Verfügbarkeit von Ersatzteilen im französischen #Reparierbarkeitsindex
👉 Anforderungen an zukünftiges #Ökodesign in den neuesten #ÖkodesignvorgabenfürTablets&Smartphones und im Entwurf der Ökodesignverordnung für nachhaltige Produkte (#ESPR) einschließlich verpflichtendem #DigitalenProduktpass (z.B. Verfügbarkeit von Reparatur- & Wartungsanleitungen in Jahren sowie Angaben zur Lebensdauer oder den verschiedenen ökologischen Fußabdrücken des Produktes) 
 
So wird zukünftig aus einem beliebigen Satz im #Nachhaltigkeitsbericht wie „Wir arbeiten stets daran, unsere Produkte nachhaltiger zu gestalten“ eine konkrete & messbare Aussage wie „In den letzten 2 Jahren haben wir unser Sortiment an Rasenmähern konsequent umgestellt, sodass heute bereits 75% der angebotenen Produkte im französischen Reparierbarkeitsindex eine „grüne“ Bewertung von über 7,5 von 10 Punkten erhalten. Auch hat sich die von uns garantierte Lebensdauer der Rasenmäher unseres Sortimentes in den letzten 2 Jahren um 20% erhöht.“ 
 
Wenn Sie mehr wissen wollen über EPR-Compliance-Anforderungen, deren Artikeldaten und wie sie diese effizient & effektiv einsetzen können, sprechen Sie uns gerne an oder besuchen Sie uns auf www.wee-enable-it.de 

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