Bürokratieabbau für KMU+

Deutschland möchte die bisher geltende KMU-Definition ändern und über diesen Weg bürokratische Entlastungen herbeiführen. Unter anderem wäre davon auch die EU-weite Regelung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD betroffen.

Einem Bericht der Financial Times zufolge möchte die Bundesregierung Brüssel dazu bewegen, die Definition von KMU von 250 auf 500 Beschäftigte, durch die Ergänzung um eine weitere Unternehmensklasse, anzuheben. Ende August wurde ein entsprechendes Regierungsdokument verabschiedet die Größe „Small Mid-Caps“ (250 – 500 Mitarbeitende) einzuführen. Gleichzeitig sollen die finanziellen Schwellenwerte (Bilanzsumme <43 Mio.€, Jahresumsatz <50 Mio.€) zu überarbeitet werden.

Mit dem Vorschlag würden etwa 7500 Unternehmen von den Vorschriften zur CSRD / ESRS Nachhaltigkeitsberichterstattung befreit. Inwieweit damit die auch die bisher geplante Übergangslösung für Unternehmen von 250 bis 750 Mitarbeitenden entfallen würde ist offen.

Eine weiterer Vorstoß ist die Abschaffung doppelter Berichtspflichten, wie sie aus dem EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) und der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS entstehen würde.

Da gerade in diesem Segment viele Zulieferbetriebe angesiedelt sind, werden aber auch im Rahmen der Lieferkette verstärkt ESG-relevante Daten von Auftraggebern abgefragt. Es entfällt jedoch die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des Lageberichts.

Die Änderung der KMU Definition ist insbesondere für Deutschland relevant, da hier die Konzentration von mittelständischen Unternehmen am größten ist. Ob der Vorstoß in Brüssel durchgeht, wird sich in den kommenden Wochen erst noch zeigen.

Wir empfehlen dennoch frühzeitig mit der Erhebung von Nachhaltigkeitsinformationen zu einer Routine zu entwickeln. Sie liefern essentielle Grundlagen zur Ableitung einer Unternehmensstrategie.

#csrd #csddd #esrs #kmu

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