BAFA Transformationsplan Modul 5: Was muss enthalten sein?
Entwurf, Stand 31. Oktober 2026. Grundlage: Anlage „Modul 5 — Transformationsplan" zum EEW-Merkblatt, Version 3.0, sowie drei abgeschlossene Pläne aus 2025 und 2026.
Die Förderrichtlinie nennt vier Pflichtbestandteile. Damit sind die Förderbedingungen erfüllt. Für die weitere Verwendung im Unternehmen — Investitionsplanung, ESG-Reporting, Ratings, Fragebögen — braucht der Plan mehr. Dieser Text zeigt beides: das Pflichtprogramm und eine Gliederung aus einem abgeschlossenen Projekt.
Die vier Pflichtbestandteile
Ist-Analyse mit Treibhausgasbilanz. Für mindestens einen deutschen Standort, bei mehreren Standorten je Standort eine eigene Bilanz. Zulässige Standards sind GHG Protocol und ISO 14064-1. Nur Corporate Carbon Footprints, keine Produkt-Fußabdrücke.
Bekenntnis und Zielpfad. Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045 und ein Zehnjahresziel von mindestens 40 Prozent Minderung gegenüber dem Basisjahr, gerechnet auf Scope 1 und 2.
Maßnahmenplan. Mehrere Einzelmaßnahmen, die zusammen mindestens das Zehnjahresziel erreichen. Mindestens eine Maßnahme muss sich eindeutig und überwiegend auf Anlagen oder Prozesse beziehen.
Verankerung. Wie die Klimaziele im Unternehmen verfolgt werden: Zuständigkeiten, Gremien, Berichtswege.
Formal verlangt das Programm ein ausformuliertes Dokument in deutscher Sprache. Ein Foliensatz wird nicht akzeptiert.
Die Gliederung eines vollständigen Plans
Die folgende Struktur stammt aus einem abgeschlossenen Plan für einen Kunststoffverarbeiter. Sie deckt die Pflichtinhalte ab und ergänzt, was Unternehmen anschließend weiterverwenden.
1. Einleitung, Auftrag und Zielsetzung Anlass, Leistungsumfang, Zweck. Ein eigener Abschnitt ordnet zu, an welcher Stelle des Dokuments welcher Pflichtinhalt erfüllt wird. Das erleichtert die Prüfung und beschleunigt den Verwendungsnachweis.
2. Das Unternehmen Profil, Geschäftstätigkeit, Standort, strategische Einordnung.
3. Vorgehen, Methodik und Datengrundlage Bilanzierungsstandard und Bilanzgrenzen, Basisjahr, Datenquellen, verwendete Emissionsfaktoren, markt- und standortbasierte Bilanzierung, Datenqualität. Hier gehören auch die Einschränkungen hin: Bezugsjahr der Standortbegehung, Messabdeckung, Zuordnung einzelner Verbraucher. Benannte Unsicherheiten machen die Ergebnisse nachvollziehbar und erleichtern die Fortschreibung im Folgejahr.
4. Ist-Zustand: Treibhausgasbilanz Gesamtergebnis, dann Scope 1, Scope 2 und Scope 3 einzeln, am Ende die Emissionsschwerpunkte und die daraus abgeleiteten Handlungsfelder.
5. Energetische Analyse des Standorts Energieeinsatz und Kostenstruktur, wesentliche Energieverbraucher, Lastgang und Kennzahlen, Wärmeversorgung und Gebäudebestand. Dieser Teil überschneidet sich mit einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1. Leistungen für das gesetzlich vorgeschriebene Audit sind in Modul 5 nicht förderfähig.
6. Maßnahmen Je Maßnahme ein eigener Abschnitt mit Beschreibung, Wirkung, Investition und Annahmen. Am Ende eine Zusammenfassung.
7. Zielsetzung und Dekarbonisierungspfad Zielsystem, Zielpfad bis 2045, Restemissionen, Abgrenzung zu Scope 3.
8. Gesamtwirkung, Investitionen und Wirtschaftlichkeit Gesamtwirkung, Investitionsrahmen, CO₂-Vermeidungskosten und Amortisation, Fördermöglichkeiten einschließlich der Einordnung als kleines, mittleres oder großes Unternehmen.
9. Wertschöpfungskette (Scope 3) Einordnung, größter Hebel, weitere Handlungsfelder, Vorgehen zur Datenvertiefung. Scope 3 zählt nicht auf das 40-Prozent-Ziel, ist für Kundenfragebögen und Ratings aber der Teil, nach dem gefragt wird.
10. Klimarisikoanalyse Transitionsrisiken, physische Risiken, Chancen, regulatorischer Rahmen. Optional nach Förderrecht, verlangt von Banken und in ESG-Berichten.
11. Umsetzung, Organisation und Verankerung Umsetzungsfahrplan, Governance, Energiemanagement, Monitoring und Kennzahlen, interne Kommunikation.
12. Kommunikation gegenüber externen Stakeholdern Konzepte für Lieferanten und Großkunden.
13. Risiken, Annahmen und Sensitivitäten Umsetzungsrisiken, wesentliche Annahmen, Sensitivität gegenüber Strompreis und Emissionsfaktor.
14. Zusammenfassung und Empfehlungen
Anhänge: Gesamtübersicht der Maßnahmen, Bilanzdetails des Basisjahres, offene Punkte und Datenbedarf, Abkürzungen, Quellenverzeichnis.
Vorn steht eine Zusammenfassung für die Geschäftsführung: Ausgangslage, Zielpfad, Maßnahmen und Investitionsrahmen auf ein bis zwei Seiten.
Das Emissionsprofil bestimmt, welche Maßnahmen tragen
Drei abgeschlossene Pläne, jeweils anonymisiert:
| Projekt A | Projekt B | Projekt C | |
|---|---|---|---|
| Branche | Verpackungen | Metallverarbeitung | Industrie, Prozesswärme |
| Standorte | 2 | 2 | mehrere |
| Scope 1 | 161 t | 213 t | 1.806 t |
| Scope 2 | 2.044 t | 365 t | 346 t |
| Scope 3.3 | 704 t | 143 t | 509 t |
| Minderung Scope 1+2 | 97 % | nahezu 100 % | 56 % |
Projekt A und B sind strombetont. Der größte Teil der Emissionen liegt in Scope 2. Dort wirken Ökostrom, Eigenerzeugung und Effizienz unmittelbar, und beide Pläne übertreffen das Zehnjahresziel deutlich.
Projekt C ist fossil geprägt: 1.806 von 2.152 Tonnen Scope 1 und 2 stammen aus Verbrennung. Die zentrale Maßnahme ist hier die Elektrifizierung. Sie allein trug den größten Teil der Minderung: zwei Maßnahmen senkten Scope 1 um 300 beziehungsweise 378 Tonnen, über alle Maßnahmen hinweg sank Scope 1 um 861 Tonnen oder 48 Prozent.
Elektrifizierung verlagert Emissionen von Scope 1 nach Scope 2, und in Scope 2 lassen sie sich über Ökostrom und Eigenerzeugung auf null bringen. Beides gehört zusammen: Elektrifizierung ohne grünen Strom verschiebt die Emissionen, grüner Strom ohne Elektrifizierung erreicht den fossilen Teil nicht. Der Plan nimmt diesen Umstieg vorweg und rechnet ihn durch.
Für die Planung folgt daraus: Bei fossil geprägten Profilen gehören Prozesswärme, Wärmeerzeugung und Fuhrpark an den Anfang der Maßnahmenliste, und die Stromversorgung muss mitgeplant werden — Netzanschluss, Lastspitzen, Eigenerzeugung, Speicher.
Vier Punkte, die den Zielpfad rechnerisch verändern
Die Verlagerung zwischen Scope 1 und 2 richtig rechnen. Elektrifizierung senkt Scope 1 und erhöht zunächst Scope 2. In Projekt B senkte die Wärmepumpe Scope 1 um 198 Tonnen und erhöhte Scope 2 um 94 Tonnen; netto bleiben 104 Tonnen, und mit dem Ökostrombezug im selben Plan fällt auch der Rest weg. Die Maßnahmentabelle muss beide Bewegungen enthalten: die Minderung in Scope 1 und die Erhöhung in Scope 2.
Die Reihenfolge der Maßnahmen. Wird zuerst Ökostrom bezogen und danach Photovoltaik gebaut, bringt die Photovoltaik bilanziell fast nichts mehr — der Strom war schon emissionsfrei. In umgekehrter Reihenfolge ergibt dieselbe Maßnahmenkombination andere Werte. Die Maßnahmen müssen in der Reihenfolge gerechnet werden, in der sie umgesetzt werden sollen.
Bereits umgesetzte Maßnahmen. In Projekt B stammen Photovoltaik, Wärmepumpen und Ökostrombezug aus den Jahren 2021 bis 2023. Ob sie auf das Zehnjahresziel einzahlen, hängt am gewählten Basisjahr. Die Wahl des Basisjahrs ist deshalb eine eigene Entscheidung und gehört im Plan begründet.
Markt- oder standortbasiert. Beide Rechenwege gehören in die Bilanz. Die Minderung durch Ökostrom erscheint nur in der marktbasierten Rechnung. Transformationsplan, ESG-Bericht und Fragebögen sollten dieselbe Methode verwenden und sie benennen.
Weiterverwendung
Aus den drei Projekten wurden weiterverwendet:
- die Treibhausgasbilanz als Grundlage für ESG-Berichte und Bankenfragebögen
- die Maßnahmentabelle als Investitionsplanung mit Vermeidungskosten je Tonne
- die Klimarisikoanalyse für die Wesentlichkeitsbetrachtung im Nachhaltigkeitsbericht
- der Zielpfad als Vorarbeit für wissenschaftsbasierte Ziele
Das Dokument selbst ist das Nebenprodukt. Wert haben die Analysen, Berechnungen, Maßnahmen und Zielpfade dahinter: Sie tragen die Investitionsstrategie, das ESG-Reporting, Ratings, Banken- und Kundenfragebögen bis hin zur Ausrichtung des Geschäftsmodells. Der Transformationsplan ist ein Grundlagendokument, das jedes Unternehmen haben sollte.
Quellen
Pflichtinhalte aus der Anlage „Modul 5 — Transformationsplan" zum EEW-Merkblatt, Version 3.0 vom 15.02.2024, und den amtlichen Seiten auf wettbewerb-energieeffizienz.de, abgerufen am 31. Oktober 2026.
Gliederung und Kennzahlen aus drei abgeschlossenen Transformationsplänen 2025/2026, anonymisiert.
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