Beide Standards führen bei derselben Datenlage zu vergleichbaren Ergebnissen, und die BAFA-Förderung lässt beide zu. Den Ausschlag geben die Festlegungen darunter: Bilanzgrenzen, Konsolidierungsansatz, Emissionsfaktoren und die Wahl zwischen markt- und standortbasierter Rechnung.
Der gängige Weg verbindet beides: Der Corporate Carbon Footprint wird nach GHG Protocol erstellt und bei Bedarf anschließend nach ISO zertifiziert.
Seit Juli 2026 kommt hinzu, dass GHG Protocol und ISO ihre Unternehmensstandards zu einem gemeinsamen Standard zusammenführen.
Was die beiden Standards sind
Das GHG Protocol Corporate Standard stammt von World Resources Institute und WBCSD. Es teilt Emissionen in Scope 1 (direkt), Scope 2 (eingekaufte Energie) und Scope 3 (vor- und nachgelagert, 15 Kategorien) und wird durch die Scope 2 Guidance und den Scope 3 Standard ergänzt. ESRS E1 und IFRS S2 nehmen auf den Corporate Standard Bezug.
ISO 14064-1:2018 ist eine Norm. Sie unterscheidet direkte Emissionen und fünf Kategorien indirekter Emissionen. Sie ist mit dem GHG Protocol weitgehend abgestimmt, verlangt aber zusätzlich eine dokumentierte Begründung, welche indirekten Emissionen als wesentlich gelten, und sie ist auf Verifizierung angelegt — der zugehörige Prüfstandard ist ISO 14064-3.
Der praktische Unterschied
| GHG Protocol | ISO 14064-1 | |
|---|---|---|
| Rechtsform | Standard einer Initiative | Internationale Norm |
| Gliederung | Scope 1, 2, 3 (15 Kategorien) | direkt, plus 5 Kategorien indirekt |
| Verifizierung | kein eigenes Verfahren | ISO 14064-3, Zertifikat möglich |
| Wesentlichkeit | Scope 3 nach Relevanz | dokumentierte Signifikanzprüfung |
| Verbreitung | Ratings, CDP, SBTi, ESRS, IFRS S2 | TÜV-Audits, Lieferkettennachweise |
Den Ausschlag gibt der Zweck. Für CDP-Ratings, SBTi-Ziele und ESG-Berichte nach europäischen Vorgaben ist das GHG Protocol der Bezugsrahmen. Verlangt ein Großkunde oder eine Ausschreibung ein prüffähiges Zertifikat, führt der Weg über ISO. Beide Wege lassen sich verbinden: Die Bilanz wird nach GHG Protocol erstellt und bei Bedarf nach ISO 14064-3 verifiziert.
Für die BAFA-Förderung Modul 5 sind beide Standards zugelassen, einzeln oder kombiniert. Gefördert werden dort ausschließlich Corporate Carbon Footprints, keine Produkt-Fußabdrücke. Die Kosten einer Verifizierung sind förderfähig.
Die Zusammenführung ab 2028
Am 29. Juli 2026 hat das GHG Protocol angekündigt, gemeinsam mit ISO die Unternehmensstandards zu einem einzigen, harmonisierten Standard zusammenzuführen. Die Partnerschaft besteht seit September 2025.
Was dazu belegt ist:
- Zusammengeführt werden Corporate Standard, Scope 2 Guidance, Scope 3 Standard, der neue Workstream zu Actions and Market Instruments sowie ISO 14064-1.
- Der Arbeitstitel lautet „Corporate Accounting and Reporting Standard, Version 3.0". Das GHG Protocol bezeichnet den Titel ausdrücklich als vorläufig und mit ISO noch abzustimmen.
- Vorgesehen ist eine Zweiteilung: ein Teil zu allgemeinen Anforderungen und physischer Bilanz, ein Teil zu Maßnahmen und Marktinstrumenten. Auch diese Struktur steht unter Vorbehalt.
- Der Entwurf soll im zweiten Quartal 2027 in die öffentliche Konsultation gehen, die Veröffentlichung ist für das vierte Quartal 2028 geschätzt.
- Ein Datum für das Inkrafttreten nennt das GHG Protocol nicht.
Was nicht geklärt ist: ob die bestehenden Standards und ISO 14064-1 formal zurückgezogen werden. Dazu äußert sich keine der amtlichen Quellen. Bis zur Veröffentlichung bleiben die heutigen Fassungen die veröffentlichten Referenzen. Für Bilanzen der Jahre 2026 und 2027 ändert sich nichts.
Ebenfalls offen: ob und wann europäische Vorgaben den neuen Standard übernehmen. ESRS und IFRS S2 verweisen heute auf den Corporate Standard. Die beteiligten Organisationen — darunter EFRAG, ISSB, CDP, GRI und SBTi — sitzen als nicht stimmberechtigte Beobachter im Gremium und entscheiden über die Übernahme jeweils selbst.
Die Konsequenz für Unternehmen, die jetzt anfangen: nicht warten. Verbrauchsdaten, Zählerstrukturen, Lieferantenangaben und eine saubere Faktorzuordnung werden in jeder Fassung gebraucht.
Scope 2: markt- oder standortbasiert
Zwischen diesen beiden Rechenwegen entstehen die größten Abweichungen innerhalb einer Bilanz.
Aus einer Gruppenbilanz, anonymisiert: Scope 2 betrug 679 Tonnen marktbasiert und 346 Tonnen standortbasiert. Die marktbasierte Zahl war also fast doppelt so hoch.
Der Grund: Ohne Grünstromvertrag greift in der marktbasierten Rechnung der Residualmix — der Strommix, der übrig bleibt, nachdem alle Herkunftsnachweise zugeordnet sind. Er ist emissionsintensiver als der durchschnittliche Netzmix der standortbasierten Rechnung. Marktbasiert ist die niedrigere Zahl nur bei Bezug von Grünstrom mit Herkunftsnachweisen.
Die Scope 2 Guidance verlangt den standortbasierten Wert in jedem Fall. Bestehen in einem Markt, in dem das Unternehmen tätig ist, vertragliche Instrumente — in Deutschland die Herkunftsnachweise —, ist zusätzlich der marktbasierte Wert auszuweisen. Die Guidance nennt das „dual reporting" (Abschnitt 1.5.1). Nur wenn in keinem dieser Märkte solche Instrumente verfügbar sind oder keines die Qualitätskriterien erfüllt, bleibt es beim standortbasierten Wert allein (Abschnitt 6.2).
Die beiden Ergebnisse dürfen nicht addiert oder gegeneinander verrechnet werden. Für Ziele und Fortschrittsaussagen ist anzugeben, welche Methode zugrunde liegt. In Transformationsplan, ESG-Bericht und Fragebögen sollte dieselbe Methode verwendet und benannt werden.
Die Scope-2-Methodik wird derzeit überarbeitet. Nach einer Konsultation mit rund 1.100 Antworten aus 56 Ländern zeichnen sich zwei marktbasierte Methoden ab: eine mit stündlichem Abgleich, Lieferbarkeit und Zubau-Anforderung, und eine, die den heutigen Anforderungen aus der Scope 2 Guidance von 2015 entspricht. Die Richtung ist noch nicht beschlossen. Unternehmen mit langfristigen Strombezugsverträgen sollten das verfolgen.
Emissionsfaktoren und ihre Quellen
Die verwendeten Emissionsfaktoren wirken sich unmittelbar auf das Ergebnis aus. In der genannten Gruppenbilanz stammen die Faktoren aus mehreren Quellen: den Umrechnungsfaktoren der britischen Regierung, den europäischen Residualmix-Daten der Association of Issuing Bodies und für den Nahverkehr aus einer Veröffentlichung des Bundesverkehrsministeriums.
Mehrere Quellen in einer Bilanz sind zulässig. Drei Anforderungen gelten dabei: Jede Faktorquelle ist mit Jahrgang dokumentiert, die Quellen bleiben über die Jahre konsistent, und ein Wechsel wird ausgewiesen. Ohne diese Dokumentation lässt sich im Folgejahr nicht unterscheiden, ob eine Veränderung aus einer Einsparung oder aus einem geänderten Faktor stammt.
Unternehmensgruppen: der Konsolidierungsansatz
Bei mehreren Gesellschaften muss festgelegt werden, welche in die Bilanz eingehen. Das GHG Protocol kennt dafür drei Ansätze: Anteilseignerschaft, finanzielle Kontrolle und operative Kontrolle.
In der erwähnten Gruppe gehörten sechs Gesellschaften unter einer Holding zur Bilanz, vom Transformatorenbau bis zur Elektrotechnik. Erfasst wurden je Gesellschaft Brennstoffe, eingekaufte Energie und flüchtige Emissionen aus Kältemitteln. Die Festlegung gehört dokumentiert; ein späterer Wechsel des Ansatzes ist auszuweisen, weil die Jahre sonst nicht vergleichbar sind.
Flüchtige Emissionen aus Kältemitteln zählen zu Scope 1. Die Mengen sind klein, die Treibhauspotenziale hoch. In der genannten Gruppenbilanz sind sie als eigene Kategorie erfasst.
Woran eine belastbare Bilanz zu erkennen ist
- Basisjahr benannt und begründet
- Bilanzgrenzen und Konsolidierungsansatz dokumentiert
- Scope 2 markt- und standortbasiert ausgewiesen
- Emissionsfaktoren mit Quelle und Jahrgang je Position
- biogene Emissionen getrennt ausgewiesen
- Datenlücken und Schätzungen benannt
- Mengen und Faktoren getrennt gespeichert, damit ein Faktorwechsel nachvollziehbar bleibt
Zum letzten Punkt: Sind nur die Tonnen gespeichert und nicht die zugrundeliegende Menge, lässt sich die Bilanz bei geänderten Faktoren nicht neu rechnen.
Häufige Fragen
Welcher Standard gilt für die BAFA-Förderung Modul 5? GHG Protocol und ISO 14064-1 sind beide zugelassen, auch in Kombination. Gefördert werden nur Corporate Carbon Footprints.
Brauchen wir eine Zertifizierung? Nur wenn jemand sie verlangt — ein Großkunde, eine Ausschreibung, ein Rating. Für die BAFA-Förderung ist sie optional, die Kosten wären aber förderfähig.
Sollen wir auf den neuen Standard warten? Nein. Die Veröffentlichung ist für Ende 2028 geschätzt, ein Inkrafttreten ist nicht datiert. Die Datengrundlage bleibt dieselbe.
Was ist mit Scope 3? Scope 3 umfasst die vor- und nachgelagerten Emissionen und ist der Teil, nach dem Kunden, Banken und Ratings fragen. Für das 40-Prozent-Ziel der BAFA-Förderung zählt er nicht.
Quellen
Zur Zusammenführung: Pressemitteilung und FAQ des GHG Protocol vom 29. Juli 2026 sowie der Consolidated Standard Development Plan v2.0 vom selben Tag; Scope-2-Statusmeldung vom 16. Oktober 2026. Abgerufen am 31. Oktober 2026. Auf iso.org war zu diesem Zeitpunkt keine eigene Mitteilung auffindbar.
Praxiszahlen aus einer Gruppenbilanz 2023 und einem Transformationsplan 2026, anonymisiert.
Fragen zum eigenen Fall?
Im Erstgespräch klären wir Zuschnitt und Förderweg.