Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) umfasst sechs Module. Die Module 1 bis 4 fördern Investitionen. Modul 5 fördert die Planung: die externen Leistungen, mit denen ein Unternehmen seinen Weg zur Treibhausgasneutralität durchrechnet. Der Zuschuss beträgt bis zu 60 Prozent, maximal 60.000 Euro, mit Netzwerkbonus 90.000 Euro.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind private, kommunale und Landesunternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe und Dienstleistungen, dazu freiberuflich Tätige und Contractoren, jeweils mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Ausgeschlossen sind Kommunen und Städte als Teil der öffentlichen Verwaltung samt Regie- und Eigenbetrieben, Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung sowie Betriebe, deren Tätigkeit ausschließlich in Tierzeugung oder Pflanzenanbau besteht. Vereine, Verbände und Stiftungen kommen nur für ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb infrage.
Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 ist keine Voraussetzung. Auditpflichtige Unternehmen dürfen beantragen; gefördert wird nur, was über das gesetzlich vorgeschriebene Energieaudit hinausgeht. Antragsteller ist das Unternehmen selbst, nicht der Dienstleister. Eine Konzernmutter kann für mehrere Töchter beantragen, wenn deren Standorte gemeinsam betrachtet werden.
Förderquoten und Höchstbetrag
| Unternehmensgröße | Förderquote |
|---|---|
| kleine Unternehmen | 60 % |
| mittlere Unternehmen | 50 % |
| große Unternehmen | 40 % |
Die Teilnahme an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke erhöht die Quote um 10 Prozentpunkte.
Der Zuschuss ist auf 60.000 Euro je Transformationsplan gedeckelt, mit Netzwerkbonus auf 90.000 Euro. Gefördert wird als Anteilsfinanzierung, also als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf die tatsächlich angefallenen Ausgaben. Rechtsgrundlage ist Artikel 49 AGVO, es handelt sich nicht um eine De-minimis-Beihilfe.
Bei 60 Prozent Quote ist der Höchstbetrag ab 100.000 Euro förderfähigen Ausgaben erreicht, bei 50 Prozent ab 120.000 Euro, bei 40 Prozent ab 150.000 Euro. Fällt die Schlussrechnung niedriger aus als geplant, wird die Quote auf den tatsächlichen Betrag angewendet. Eine nachträgliche Erhöhung der Fördersumme ist ausgeschlossen.
Welche Ausgaben förderfähig sind
Gefördert werden ausschließlich externe Dienstleistungen mit direktem Bezug zur Erstellung des Plans. Das ist mehr als das Beratungshonorar:
- Honorarkosten für Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die standortbezogenen Treibhausgasbilanzen
- Kosten für Zertifizierung oder Verifizierung der Treibhausgasbilanzen (optional, aber förderfähig)
- Beratungskosten für Entwicklung und Bewertung von Energieeffizienz-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
- weitere Kosten, wenn der direkte Zusammenhang nachgewiesen wird, etwa unternehmens- übergreifende Beratung entlang einer Lieferkette
Nicht förderfähig sind:
- Eigenleistungen sowie Aufträge an Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen
- Investitionskosten für Geräte und Anlagen, ausdrücklich auch Messtechnik, Datenbanken und Software. Die Messung als Dienstleistung ist förderfähig, der Kauf des Messgeräts nicht.
- Leistungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, insbesondere das Energieaudit nach EDL-G und Managementsysteme nach § 8 EnEfG
- Leistungen, die bereits in einem anderen Programm gefördert werden
- Product Carbon Footprints
- Standorte außerhalb Deutschlands
- Detailplanungen für Investitionen
- Einsparkonzepte für Modul 4 oder den Förderwettbewerb
Rechnungen müssen den Leistungszeitraum ausweisen. Leistung und Zahlung müssen innerhalb der bewilligten Projektlaufzeit liegen.
Pflichtbestandteile des Plans
Der Förderrahmen nennt vier Bestandteile. Fehlt einer, ist der Plan nicht förderfähig.
1. Ist-Analyse mit Treibhausgasbilanz für mindestens einen deutschen Standort. Bei mehreren Standorten braucht jeder eine eigene Bilanz. Zulässige Standards sind GHG Protocol und ISO 14064-1. Alle Treibhausgase werden in CO₂-Äquivalenten ausgewiesen. Gefördert werden nur Corporate Carbon Footprints.
2. Bekenntnis und Zielpfad: Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045, dazu ein Zehnjahresziel von mindestens 40 Prozent Minderung gegenüber dem Basisjahr.
3. Maßnahmenplan aus mehreren Einzelmaßnahmen, die zusammen mindestens das Zehnjahresziel erreichen. Mindestens eine Maßnahme muss sich eindeutig und überwiegend auf Anlagen oder Prozesse beziehen.
4. Verankerung: Darstellung, wie die Klimaziele im Unternehmen verfolgt werden — Zuständigkeiten, Gremien, Berichtswege.
Optional sind Chancen- und Risikobetrachtung, Alternativenvergleich, Prüfung interner und externer Abwärmenutzung, Fördermittel-Fahrplan und Maßnahmen zur Klimaanpassung.
Formal verlangt das Programm ein ausformuliertes schriftliches Dokument in deutscher Sprache. Ein Foliensatz wird nicht akzeptiert.
Das Zehnjahresziel in der Rechnung
Auf die 40 Prozent zählen ausschließlich Scope 1 und Scope 2. Scope-3-Emissionen gehören in die Bilanz, werden auf das Ziel aber nicht angerechnet.
Bilanzielle Minderungen zählen mit: der Wechsel auf Grünstrom mit belastbaren Herkunftsnachweisen senkt Scope 2 und wird anerkannt. Nicht anerkannt werden der Zukauf von CO₂-Zertifikaten, Effekte aus Produktionsverlagerung und der Verkauf überschüssiger Energie.
Erreicht der Maßnahmenplan die 40 Prozent rechnerisch nicht, sind die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt und der Zuschuss wird nicht ausgezahlt. Eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht; das Programm verlangt einen technisch plausiblen Plan, keinen Umsetzungsnachweis.
Zahlen aus einem abgeschlossenen Plan
Verpackungshersteller, zwei deutsche Standorte, Basisjahr 2025. Ausgangsbilanz beider Standorte zusammen: 2.909 t CO₂e, davon 161 t Scope 1, 2.044 t Scope 2 und 704 t Scope 3.3. Das Zehnjahresziel lag damit bei 882 t.
Am großen Standort wirkten acht Maßnahmen:
| Maßnahme | Minderung Scope 1+2 |
|---|---|
| Umstellung auf Ökostrom | 1.334 t |
| Prozessoptimierung, −10 % Strombezug | 227 t |
| Photovoltaik, 367 MWh/a | 123 t |
| Energiemanagement und Batteriespeicher | 107 t |
| Elektrifizierung der Wärmeversorgung | 55 t |
| Erweiterung der Photovoltaikanlage | 33 t |
| Elektrifizierung des Fuhrparks | 20 t |
| Gebäudesanierung, −25 % Heizöl | 18 t |
Am kleinen Standort mit 131 t Ausgangsbilanz genügten zwei Maßnahmen für 43 Prozent Minderung.
Drei Beobachtungen daraus:
Die Umstellung auf Ökostrom lieferte mehr als die Hälfte der gesamten Minderung. Sie ist förderrechtlich anrechenbar. Ein Plan ausschließlich aus bilanziellen Maßnahmen erfüllt die Anforderungen jedoch nicht: Das Programm verlangt mindestens eine Maßnahme an Anlagen oder Prozessen.
Die Photovoltaikanlage mit 367 MWh Jahresproduktion senkte Scope 2 um 123 t — weniger als die Prozessoptimierung, die ohne Investition in Erzeugung auskam. Maßgeblich für die Reihenfolge im Maßnahmenplan sind die Vermeidungskosten je Tonne.
Die Elektrifizierung von Fuhrpark und Wärmeversorgung verschiebt Emissionen von Scope 1 nach Scope 2. Netto bleibt eine Minderung, in der Scope-2-Zeile steht aber zunächst ein Plus. Die Einzelwerte lassen sich deshalb nicht addieren.
Über beide Standorte wurden Scope 1 und 2 rechnerisch um 97 Prozent gesenkt, die Gesamtbilanz einschließlich Scope 3.3 um 82 Prozent. Das Zehnjahresziel wurde deutlich überschritten.
Ablauf
- Angebote einholen. In der Regel mindestens drei, von fachkundigen und unabhängigen Anbietern. Verbundene oder Partnerunternehmen sind ausgeschlossen. Die Angebote müssen Leistungen und Aufwand detailliert ausweisen, etwa über Tagessätze. Pauschalangebote werden nicht akzeptiert. Das Vergabeverfahren ist zu dokumentieren.
- Antrag stellen über easy-Online beim Projektträger VDI/VDE-IT. Anträge werden laufend angenommen, Stichtage gibt es nicht. Ohne qualifizierte elektronische Signatur muss der unterschriebene Scan binnen 14 Tagen folgen. Für die erhöhte Quote ist eine KMU-Auskunft beizulegen.
- Bescheid abwarten. Der Projektträger nennt rund sechs Wochen Prüfzeit.
- Beauftragen. Erst jetzt.
- Plan erstellen. Projektlaufzeit maximal zwölf Monate, in begründeten Ausnahmen bis 24. Verlängerung nur vor Ablauf.
- Verwendungsnachweis einreichen. Der fertige Plan geht gemeinsam mit dem Verwendungsnachweis ein. Die Auszahlung erfolgt danach in einer Summe an das Unternehmen. Abschlagszahlungen gibt es nicht.
Aus Prüfzeit, Projektlaufzeit und Schlussprüfung ergeben sich rechnerisch etwa zwölf bis achtzehn Monate von der ersten Angebotsanfrage bis zum Geldeingang.
Drei Punkte, an denen die Förderfähigkeit entfällt
Beauftragung vor Bewilligung. Leistungen dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids und mit Beginn der bewilligten Laufzeit beauftragt und erbracht werden. Ein vorher unterschriebenes Angebot ist förderschädlich, auch mit Rücktrittsrecht oder aufschiebender Bedingung. Einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann man in Modul 5 nicht beantragen.
Pauschalangebote. Eine Summe ohne Aufschlüsselung nach Leistungen und Aufwand wird nicht anerkannt. Leistungen, die den Plan nicht betreffen, gehören in ein getrenntes Angebot.
Ein Zielpfad unter 40 Prozent. Die Maßnahmen müssen das Zehnjahresziel rechnerisch erreichen. Die Berechnung muss deshalb bereits zur Antragstellung vorliegen.
Verwendung über die Förderung hinaus
Das Dokument selbst ist das Nebenprodukt. Wert haben die Analysen, Berechnungen, Maßnahmen und Zielpfade dahinter:
- die Treibhausgasbilanz als Grundlage für ESG-Bericht, Ratings und Kundenfragebögen
- die Vermeidungskosten je Tonne als Kriterium für Investitionsentscheidungen
- der Zielpfad als Basis für wissenschaftsbasierte Ziele
- belastbare Zahlen für Bankgespräche, in denen ESG-Risiken abgefragt werden
- die Gesamtschau als Grundlage für die Ausrichtung des Geschäftsmodells
Der Transformationsplan ist ein Grundlagendokument, das jedes Unternehmen haben sollte.
Häufige Fragen
Muss der Dienstleister BAFA-zertifiziert sein? Nein. Modul 5 verlangt keine Zertifizierung, sondern nachgewiesene Kompetenz und Unabhängigkeit. Auch Forschungsinstitute kommen infrage.
Können mehrere Standorte in einen Plan? Ja. Jeder Standort braucht eine eigene Treibhausgasbilanz, und die Maßnahmen müssen das Zehnjahresziel gemeinsam erreichen.
Zählt Ökostrom? Ja, als bilanzielle Minderung in Scope 2 bei belastbaren Herkunftsnachweisen. Der Zukauf von CO₂-Zertifikaten zählt nicht.
Sind Messungen förderfähig? Ja, als externe Dienstleistung für die Treibhausgasbilanz. Der Kauf eigener Messtechnik, Datenbanken oder Software ist nicht förderfähig.
Was passiert, wenn die Maßnahmen später nicht umgesetzt werden? Förderrechtlich nichts. Es gibt keine Umsetzungspflicht und keinen Nachweis darüber.
Quellen
Förderangaben aus der Anlage „Modul 5 — Transformationsplan" zum EEW-Merkblatt (Version 3.0, 15.02.2024) sowie den amtlichen Seiten Förderrahmen, Beantragung und FAQ auf wettbewerb-energieeffizienz.de, abgerufen am 31. Oktober 2026.
Praxiszahlen aus einem abgeschlossenen Transformationsplan 2025/2026, anonymisiert. Quelle: Maßnahmentabelle und Reduktionsübersicht des Projekts.
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