Wir begleiten Unternehmen aus dem breiten Mittelstand durch ihre Klimatransformation. Aufgrund der Notwendigkeit hier zügig zu handeln, haben Bund und Länder verschiedene Förderprogramme aufgelegt.
CO2-Berechnungen, Optimierung des Energiebedarfs, Effizienzmaßnahmen, der Weg zur Klimaneutralität und vieles mehr wird beispielsweise durch das BAFA mit direkten Zuschüssen gefördert.
Für viele unserer Module für Ihre Klima-Reise bestehen Fördermöglichkeiten, wenn sie passend kombiniert werden.
Sprechen Sie uns gerne darauf an, in welcher Konstellation Ihre Klimatransformation förderfähig ist.
Fördermöglichkeiten besprechenBAFA Förderprogramm „Transformationskonzepte (Modul 5)“
Was ist ein Transformationskonzept?
Ein Transformationskonzept beschreibt die langfristig angelegte Strategie eines Unternehmens oder eines Unternehmensstandortes zur Erreichung der Treibhausgasneutralität. Das Konzept umfasst die Datenerhebung und Bilanzierung einer Treibhausgasbilanz, die Formulierung eines CO2-Minderungsziels sowie die Maßnahmen, mit denen das CO2-Ziel erreicht werden soll.
Was wird gefördert?
- Die Erstellung einer CO2-Bilanz für einen Standort eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen mit Standorten innerhalb Deutschlands.
- Die optionale Zertifizierung einer CO2-Bilanz für die jeweiligen Standorte.
- Die Kosten für Energie- und andere relevante Beratungsdienstleistungen die im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Transformationskonzepts entstehen.
- Zusätzlich anfallende Kosten, die nachweislich in Verbindung mit der Erstellung des Transformationskonzepts stehen.
- Die Kosten, die in Zusammenhang mit den erforderlichen Messungen, Datenbeschaffungen und Datenerhebungen entstehen.
Weitere Quellen:
BAFA – Modul 5: Transformationskonzepte
BAFA – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderquote als nicht rückzahlbarer Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise 60 Prozent für KMU. Die maximale Fördersumme beläuft sich auf 80.000 Euro (pro Standort).
Was sind die Mindestanforderungen?
- Für die Förderung müssen Unternehmen einige Bedingungen erfüllen. Dazu zählt u.a. die Erstellung einer aktuellen CO2-Bilanz (IST-Zustand) innerhalb der gewählten Bilanzgrenzen sowie die Formulierung eines Ziels zur Klimaneutralität bis spätestens 2045.
- Außerdem muss ein längerfristiges (10 Jahre) und konkretes Ziel (SOLL-Zustand) für die betrachteten Standorte festgelegt werden.
- Ein Maßnahmenplan zur Zielerreichung und Einsparkonzept(e) für mindestens ein Vorhaben des Förderprogramms EEW.
- Verankerung des Transformationskonzepts in der Unternehmensstruktur.
BAFA Förderprogramm „Unternehmensberatung für KMU“
Was wird gefördert?
Gefördert werden Beratungsleistungen mit dem Ziel die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.
Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von BAFA zugelassenen Beraterinnen und Beratern Unterstützung einholen. Wir sind selbstverständlich BAFA gelistet 🙂
Welche konkreten Themen werden gefördert?
Förderfähige Maßnahmen sind insbesondere Beratungen zur Nachhaltigkeit und Klimaschutz sowie beispielsweise auch zur Digitalisierung oder Optimierung der Energiekosten.
Grundsätzlich sind alle Beratungsleistungen förderfähig, die KMU unterstützen, sich zukunftsfähig auszurichten.
Weitere Quellen:
Wie hoch ist die Förderung?
Die Bemessungsgrundlage für die Förderung liegt bei maximal netto 3.500 € Beratungskosten. Der nicht rückzahlbare Zuschuss variiert je nach Standort des Unternehmens zwischen 50% (bis zu 1.750 €) oder 80% (bis zu 2.800 €).
Insgesamt werden bis zu fünf in sich geschlossene Beratungen gefördert, maximal zwei pro Jahr.
Wer ist antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,
… ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
… weniger als 250 Personen beschäftigen und
… einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
