Fördermittel für Ihre CO2-Bilanz und
weite Teile der Klimatransformation.

Fördermittel für Ihre
CO2-Bilanz und weite Teile
der Klimatransformation

Wir begleiten Unternehmen aus dem breiten Mittelstand durch ihre Klimatransformation. Aufgrund der Notwendigkeit hier zügig zu handeln, haben Bund und Länder verschiedene Förderprogramme aufgelegt. CO2-Berechnungen, Optimierung des Energiebedarfs, Effizienzmaßnahmen, der Weg zur Klimaneutralität und vieles mehr wird beispielsweise durch das BAFA mit direkten Zuschüssen gefördert. Für viele unserer Module für Ihre Klima-Reise bestehen Fördermöglichkeiten, wenn sie passend kombiniert werden.

Sprechen Sie uns gerne darauf an, in welcher Konstellation Ihre Klimatransformation förderfähig ist.

BAFA Förderprogramm: Transformations konzepte (Modul 5)

Start der Klimatransformation

  • Bilanzierung des CO2-Fußabdrucks vom Unternehmen
  • Definition der Klimastrategie und der CO2-Reduktionsziele
  • Beschreibung des branchenspezifischen CO2-Reduktionspfads
  • Kommunikation gegenüber Stakeholdern
  • Vorbereitungen für Nachhaltigkeitsberichte

Optional: Analyse Energiesituation und der Lastprofile, Messkonzepte und Untermessungen, strukturierter Einkauf von Ökostrom … und vieles mehr

Inhalt und Ziel des Förderprogramms

Ziel der Förderung eines Transformationskonzepts ist, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung ihrer Dekarbonisierungsstrategie und der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität zu unterstützen. 

Ein Transformationskonzept beschreibt die Dekarbonisierungsstrategie eines Unternehmens oder eines Standortes und ist damit die Grundlage für die Transformation, um die gesetzlich festgelegten Klimaziele zu erreichen. Auf Basis einer qualitativen und quantitativen Beschreibung der Ausgangssituation sind CO2-Minderungsziele zu definieren und die Maßnahmen, mit denen das CO2-Ziel erreicht werden soll.

Wer wird gefördert?

  • private Unternehmen oder kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform
  • Landesunternehmen mit privater Rechtsform
  • freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird
  • Contractoren, die in dieser Richtlinie genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen

Wie hoch ist die Förderung?

Bis zu 50.000 € mit einer Förderquote von

  • 60% für kleine Unternehmen  (bis 50 MA, <10. Mio.€ Umsatz)
  • 50% für mittlere Unternehmen (bis 250 MA, <50 Mio.€ Umsatz)
  • 40% für große Unternehmen

Weitere 10 %-Punkte bei aktiver Beteiligung an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz). Gleichzeitig erhöhz sich die maximale Fördersumme damit auf 80.000 €

Was wird gefördert?

  • externe Dienstleistungen mit Bezug auf Scope-1-, Scope-2- & Scope-3-Emissionen
  • Dienstleistungen, die zur Erstellung des Transformationskonzeptes notwendig sind

Beispiele: Beratungsdienstleistungen (z. B. zu Energie, Ressourcen), Messungen, Datenerhebungen/Datenbeschaffung, CO2-Bilanz (CCF), Ermittlung von CO2-Faktoren, Zertifizierung der CO2-Bilanz, Grobplanungen von Einsparmaßnahmen (inkl. Schätzung von Kosten und CO2-Einsparung), Szenarienanalyse, Handlungsoptionen, Risikobewertungen, Maßnahmenpriorisierungen, Erstellung von Einsparkonzepten …

Zwingende Bestandteile eines Transformations konzepts

  • Darstellung des IST-Zustands der Treibhausgas-Emissionen bzw. einer THG-Bilanz
  • Formulierung des THG-Neutralitätsziels ab spätestens 2045
  • Beschreibung eines THG-Reduktionsziels von mindestens -40% innerhalb von zehn Jahren (bezogen auf Scope 1 und 2)
  • Beschreibung des Maßnahmenplans zur Zielerreichung
  • Erstellung mindestens eines Konzepts für Einsparmaßnahmen an prozessbedingten Anlagen mit investivem Charakter
  • Verankerung des Transformationskonzepts in der Unternehmensstruktur

BAFA Förderprogramm: Unternehmensberatung KMU

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungsleistungen mit dem Ziel die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.

Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von BAFA zugelassenen Beraterinnen und Beratern Unterstützung einholen. Wir sind selbstverständlich BAFA gelistet.

Förderfähig sind damit beispielsweise externe Leistungen, die Sie auf Ihrer Klimatransformation unterstützen:

Was wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,

  • ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • weniger als 250 Personen beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Bemessungsgrundlage für die Förderung liegt bei maximal netto 3.500 € Beratungskosten. Der nicht rückzahlbare Zuschuss variiert je nach Standort des Unternehmens zwischen 50% (bis zu 1.750 €) oder 80% (bis zu 2.800 €). 

Insgesamt werden bis zu fünf in sich geschlossene Beratungen gefördert, maximal zwei pro Jahr.

Welche konkreten Themen werden gefördert?

Förderfähige Maßnahmen sind insbesondere Beratungen zur Nachhaltigkeit und Klimaschutz sowie beispielsweise auch zur Digitalisierung oder Optimierung der Energiekosten.

Grundsätzlich sind alle Beratungsleistungen förderfähig, die KMU unterstützen, sich zukunftsfähig auszurichten.

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