ESG-Reporting
Ab dem Geschäftsjahr 2027 berichten große Unternehmen nach CSRD und brauchen dafür Daten aus ihrer Lieferkette — die Fragen landen bei den Zulieferern. Ein ESG-Report nach Voluntary Standard schützt vor überbordenden Einzelabfragen. Banken müssen ihre ESG-Risiken bewerten und prüfen ihre Kunden. Transparente Daten und ein gutes Scoring helfen bei Auftragsvergaben und Finanzierungen.
Eingehende Audits und Fragebögen von Auftraggebern beantworten. Aufbau einer Antwortbibliothek für widerspruchsfreie Auskünfte.
Transparenz, die Banken und Versicherer von ihren Kunden künftig gesetzlich verlangen müssen.
Prüfung von ESG-Regulatorik nach neuen Schwellwerten, EnEfG, Energieaudit, CBAM und Lieferkettenanforderungen und kontinuierliche Überwachung.
Doppelte Wesentlichkeit nach ESRS-Logik oder in einer schlanken Variante als Grundlage einer soliden Unternehmensstrategie.
Der freiwillige EU-Standard für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen: Basis- und Comprehensive-Modul mit Value-Chain-Cap als pauschale Antwort auf Stakeholder-Anfragen.
Physische Risiken und Transitionsrisiken je Standort und Wertschöpfungsstufe, Szenarien, Zeithorizonte, finanzielle Einordnung für Banken und Unternehmensstrategie.
Analyse der Scorecard nach Scoring-Effekten, Erstellung fehlender Nachweise und Dokumente.
Jede geplante Aussage auf Belegbarkeit prüfen und nach dem Maßstab des novellierten UWG formulieren, das seit dem 27.09.2026 gilt.
Pflichten-Radar
Fünf Angaben, danach eine Ampel über elf Themen. Rechnet im Browser, nichts wird übertragen.
Was gerade gilt
Produktwerbung mit Klimaneutralität auf Basis von Kompensation ist unzulässig. Zukunftsaussagen brauchen einen überprüfbaren Umsetzungsplan und regelmäßige Prüfung durch Dritte.
Neu sind die Kategorien A und B. Kategorie A ab 1.000 Beschäftigten oder 450 Mio. € Umsatz, in Deutschland zusätzlich ab 10.000 t CO₂e in Scope 1 und 2 oder bei zwei von drei Merkmalen (≥ 250 Beschäftigte, ≥ 50 Mio. € Umsatz, ≥ 25 Mio. € Bilanzsumme). Kategorie B setzt nur Ziele für Scope 1 und 2. Einreichungen nach V1.3.1 bis 31.01.2028.
Für Brennstoffe in Gebäuden und Verkehr. 2027 bleibt es beim nationalen Preis nach BEHG — ein zusätzliches Jahr für Elektrifizierung und Effizienz.
Berichtspflichtig nur noch über 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. € Umsatz. Der Druck kommt für alle anderen über Kunden, Banken und Verträge — und damit über den freiwilligen Standard VS.
Heute ab 2,5 GWh Abwärmemeldung und Umsetzungspläne, ab 7,5 GWh zertifiziertes Energiemanagement. Der Kabinettsbeschluss vom Juni 2026 sieht höhere Schwellen vor.
SBTi Kriterium C45 sieht für Kategorie A ab 2035 Entnahmen in Höhe von mindestens einem Prozent der laufenden Emissionen vor. SBTi prüft die Kriterien vorher in Version 3.
Redaktionelle Einordnung, keine Rechtsberatung.