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ESG-Reporting

Ab dem Geschäftsjahr 2027 berichten große Unternehmen nach CSRD und brauchen dafür Daten aus ihrer Lieferkette — die Fragen landen bei den Zulieferern. Ein ESG-Report nach Voluntary Standard schützt vor überbordenden Einzelabfragen. Banken müssen ihre ESG-Risiken bewerten und prüfen ihre Kunden. Transparente Daten und ein gutes Scoring helfen bei Auftragsvergaben und Finanzierungen.

Reifegradfortgeschritten
1
Auskunftsfähig werdenTransparenz zum Status quo
Lieferantenfragebögen und Selbstauskünfte

Eingehende Audits und Fragebögen von Auftraggebern beantworten. Aufbau einer Antwortbibliothek für widerspruchsfreie Auskünfte.

Bankenfragebögen und ESG-Scoring

Transparenz, die Banken und Versicherer von ihren Kunden künftig gesetzlich verlangen müssen.

2
Pflichten kennenWas betrifft uns ab wann.
Berichtspflichten und Fristen

Prüfung von ESG-Regulatorik nach neuen Schwellwerten, EnEfG, Energieaudit, CBAM und Lieferkettenanforderungen und kontinuierliche Überwachung.

Wesentlichkeitsanalyse

Doppelte Wesentlichkeit nach ESRS-Logik oder in einer schlanken Variante als Grundlage einer soliden Unternehmensstrategie.

3
Berichte erstellenEine Basis aus der alles beantwortet werden kann.
ESG-Bericht nach Voluntary Standard, VS

Der freiwillige EU-Standard für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen: Basis- und Comprehensive-Modul mit Value-Chain-Cap als pauschale Antwort auf Stakeholder-Anfragen.

Klimarisikoanalyse

Physische Risiken und Transitionsrisiken je Standort und Wertschöpfungsstufe, Szenarien, Zeithorizonte, finanzielle Einordnung für Banken und Unternehmensstrategie.

4
Bewertungen erhaltenGutes Scoring als Wettbewerbsvorteil
Ratings: EcoVadis und CDP

Analyse der Scorecard nach Scoring-Effekten, Erstellung fehlender Nachweise und Dokumente.

Umweltaussagen rechtssicher formulieren

Jede geplante Aussage auf Belegbarkeit prüfen und nach dem Maßstab des novellierten UWG formulieren, das seit dem 27.09.2026 gilt.

Werkzeug

Pflichten-Radar

Fünf Angaben, danach eine Ampel über elf Themen. Rechnet im Browser, nichts wird übertragen.

Fünf Fragen beantworten.
Stand Oktober 2026

Was gerade gilt

seit 27.09.2026Novelliertes UWG: keine Klimaneutralität durch Kompensation

Produktwerbung mit Klimaneutralität auf Basis von Kompensation ist unzulässig. Zukunftsaussagen brauchen einen überprüfbaren Umsetzungsplan und regelmäßige Prüfung durch Dritte.

ab 01.02.2027SBTi Corporate Net-Zero Standard V2.0

Neu sind die Kategorien A und B. Kategorie A ab 1.000 Beschäftigten oder 450 Mio. € Umsatz, in Deutschland zusätzlich ab 10.000 t CO₂e in Scope 1 und 2 oder bei zwei von drei Merkmalen (≥ 250 Beschäftigte, ≥ 50 Mio. € Umsatz, ≥ 25 Mio. € Bilanzsumme). Kategorie B setzt nur Ziele für Scope 1 und 2. Einreichungen nach V1.3.1 bis 31.01.2028.

Start 2028EU-Emissionshandel ETS 2 um ein Jahr verschoben

Für Brennstoffe in Gebäuden und Verkehr. 2027 bleibt es beim nationalen Preis nach BEHG — ein zusätzliches Jahr für Elektrifizierung und Effizienz.

beschlossenCSRD nach dem Omnibus

Berichtspflichtig nur noch über 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. € Umsatz. Der Druck kommt für alle anderen über Kunden, Banken und Verträge — und damit über den freiwilligen Standard VS.

im VerfahrenEnEfG: Schwellen verschieben sich

Heute ab 2,5 GWh Abwärmemeldung und Umsetzungspläne, ab 7,5 GWh zertifiziertes Energiemanagement. Der Kabinettsbeschluss vom Juni 2026 sieht höhere Schwellen vor.

ab 2035SBTi: Entnahmen für laufende Emissionen

SBTi Kriterium C45 sieht für Kategorie A ab 2035 Entnahmen in Höhe von mindestens einem Prozent der laufenden Emissionen vor. SBTi prüft die Kriterien vorher in Version 3.

Redaktionelle Einordnung, keine Rechtsberatung.

ESG-Reporting

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